Fremd- und Mehrbesitzverbot von EuGH auf ganzer Linie bestätigt

Wie “Apotheke adhoc” um 10:30 Uhr berichtet, hat das EuGH dem Fremd- und Mehrbesitzverbot für Apotheken auf ganzer Linie entsprochen. Dabei begründeten die Richter ihre Entscheidung mit der Qualität der Arzneimittelversorung, die durch eine Inhaber geführte Apotheker stärker im Vordergrund stehe, als bei einer Kapitalgesellschaft, die das Ziel Gewinnmaximierung fokussiere.

Mit diesem Urteilsspruch kann ein ganzer Berufsstand in Deutschland aufatmen. Doch was denken Sie als Kunde? Oder wie denken Sie als Apotheker über diese Entscheidung? Nutzen Sie die Kommentarfunktion um zu diskutieren.

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  • Fremd- und Mehrbesitzverbot Urteil – Tag der Entscheidung

    Heute wird in Luxembourg das Urteil über das Fremd- und Mehrbesitzverbot mit Spannung erwartet. Dieses Urteil wird weitreichende Folgen nicht nur in Deutschland haben. Dementsprechend ist das Interesse groß.  Gegen Mittag wird sich die ABDA in Berlin zum Ausgang des Verfahrens äußern, Celesio will am Nachmittag in Stuttgart nachziehen.

    Nach3 Jahren wird die Rechtssache DocMorris ihren Höhepunkt finden. 3 Jahre des Bangen, des Zittern und des lethargischen Abwarten seitens deutscher Apotheker gipfelt heute in dem Urteil des EuGH. Zwar wurde um die Weihnachtszeit eine leichte Entwarnung für die deutschen Apotheker seitens Yves Bot, seines Zeichen EU Generalanwalt, gegeben, doch Ruhe und Sicherheit gab auch die Empfehlung für das Fremdbesitzverbot der deutschen Apothekenlandschaft nicht. Besonders werden diese Ängste auch durch Berichterstattungen wie dies: http://www.bild.de/BILD/politik/2009/05/16/apothekengesetz/stirbt-die-apotheke-von-nebenan.html geschürt. Doch alle Spekulation hilft nicht. Heute werden wir alle gegen Nachmittag wissen, was die Zukunft bringen wird.
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    Freitag, Dezember 19th, 2008 | Apotheke allgemein | 1 Kommentar

    Wie “Apotheke adhoc” am 16. Dezember meldete, sieht Yves Bot, seines Zeichen EU-Generalanwalt, im Fremd- und Mehrbesitzverbot “keinen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht, da er die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit durch das Ziel des Gesundheitsschutzes für gerechtfertigt hält.”

    Was sich hier als mittelgroßes Weihnachtsgeschenk für die Apotheke darstellt, könnte dies auch werden. Zwar sind die Schlussanträge des Generalanwalts für die Richter am EuGH nicht bindend, doch in 80 Prozent der Fälle folgen sie seiner Empfehlung. Das Urteil wird im Frühjahr 2009 erwartet. Es heißt also auch weiterhin abwarten.

    Abwarten heißt jedoch nicht tatenlos zu sein. Denn auch wenn diese Nachricht für die Individualapotheke wieder großen Aufwind bedeutet, so kann auch ein Urteil des EuGH für das Fremd- und Mehrbesitzverbot nicht den Wandel unterbinden, dem dieser Markt unterliegt. Schon jetzt ist der Konkurrenzdruck enorm. Wenn es nach deutschen Politikern geht, soll er noch größer werden. Wie realitätsnah oder -fern der Traum von der günstigeren Arzneimittelversorgung durch Konkurrenz ist, weiß wohl keiner, auch nicht die Politiker. Doch treu dem Motto, die freie Marktwirtschaft wird es schon richten, will der Staat eine Deregulierung. Wo so etwas hinführen kann hat die Finanzkrise gezeigt. Doch hoffen wir, dass es nicht soweit kommt.

    Deswegen heißt abwarten nicht tatenlos zusehen, statt dessen Eigeninitiative zeigen. Der Markt ist vor Ihrer Haustüre, schauen Sie Ihn sich an, und überlegen Sie, wie Sie diesen Markt besser bedienen können, als Ihre Konkurrenz.

    Der komplette Artikel über den Schlussantrag von Herrn Bot ist zu finden unter:
    http://www.apotheke-adhoc.de/index.php?m=1&id=5003

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