Fremd- und Mehrbesitzverbot von EuGH auf ganzer Linie bestätigt

Wie “Apotheke adhoc” um 10:30 Uhr berichtet, hat das EuGH dem Fremd- und Mehrbesitzverbot für Apotheken auf ganzer Linie entsprochen. Dabei begründeten die Richter ihre Entscheidung mit der Qualität der Arzneimittelversorung, die durch eine Inhaber geführte Apotheker stärker im Vordergrund stehe, als bei einer Kapitalgesellschaft, die das Ziel Gewinnmaximierung fokussiere.

Mit diesem Urteilsspruch kann ein ganzer Berufsstand in Deutschland aufatmen. Doch was denken Sie als Kunde? Oder wie denken Sie als Apotheker über diese Entscheidung? Nutzen Sie die Kommentarfunktion um zu diskutieren.

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