Fremd- und Mehrbesitzverbot von EuGH auf ganzer Linie bestätigt
Wie “Apotheke adhoc” um 10:30 Uhr berichtet, hat das EuGH dem Fremd- und Mehrbesitzverbot für Apotheken auf ganzer Linie entsprochen. Dabei begründeten die Richter ihre Entscheidung mit der Qualität der Arzneimittelversorung, die durch eine Inhaber geführte Apotheker stärker im Vordergrund stehe, als bei einer Kapitalgesellschaft, die das Ziel Gewinnmaximierung fokussiere.
Mit diesem Urteilsspruch kann ein ganzer Berufsstand in Deutschland aufatmen. Doch was denken Sie als Kunde? Oder wie denken Sie als Apotheker über diese Entscheidung? Nutzen Sie die Kommentarfunktion um zu diskutieren.
Author: Stefan Nievelstein (36 Articles)
Marketing als Berufung. Angefangen hat Stefan Nievelstein in der Werbebranche als Designer. Um seine Stärke in der Konzeption ausspielen zu können, wechselte er ins Marketing eines japanischen Konzerns. Nach einigen Jahren als Marketingprofessional bietet er nun sein Wissen besonders den Branchen Apotheken und Gastronomie.
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